30. November 2007

KEK: Webradios ab 500 Hörern sind Lizenzpflichtig

KEK: Webradios ab 500 Hörern sind Lizenzpflichtig

So, nun ist es wieder soweit. Ich bin mit dem gröbsten durch und habe endlich wieder Ruhe und Zeit zu schreiben. Es geht auch gleich ein wenig mit Bürokratie weiter, denn die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) weist darauf hin, das Internetradios und IP-TV Sender ab 500 gleichzeitigen Zuhörern zulassungspflichtig ist.


Das heisst, dass Webradio und IPTV-Sender, die 500 oder mehr gleichzeitige Hörer/Seher haben können, künftig eine Rundfunklizenz bei der KEK erwerben müssen. Die Sender unterliegen ab diesem Zeitpunkt dem Rundfunkstaatsvertrag und dessen Auflagen.

Die Formulierung scheint ein wenig schwammig, aber wenn man sie genau nimmt, dann müsste sogut wie jedes Webradio diese Lizenz erwerben, denn die KEK grenzt Lizenzpflichtige Webradios so ein: “sofern sie von 500 oder mehr Nutzern gleichzeitig abgerufen werden können”. Denn sobald ein Webradio-Server auf einem gut angebundenem Webserver ausgeführt wird, hängt die Anzahl der Hörer nur noch von der Bandbreite und von der Performance des Servers ab. 500 Hörer “können” dann schon mit mit einer Bandbreite von 8 Mbit (bei 128kbit/s) erreicht werden, ob man diese auch tatsächlich erreicht, ist dann eine ganz andere Sache. Dann bleibt nur noch die Anzahl der Nutzer auf dem Server zu begrenzen, was für die meisten kleinen Webradios alerdings keine Problem darstellen sollte.

Quelle: http://www.digitalfernsehen.de

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